Anmeldebedingungen
| Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Besuch der VHS Kaltenkirchen-Südholstein GmbH | |||||||||||||
| Hörer/innen der VHS können alle werden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben - unabhängig von ihrer Vorbildung und ihrer sozialen Stellung. Zu den Kursen haben mit Zustimmung der Dozentin/des Dozenten auch Jugendliche unter 16 Jahren Zutritt. Die Jugendvolkshochschule bietet für Kinder und Jugendliche besondere Angebote. Die Arbeitspläne der VHS Kaltenkirchen sind als Semesterprogramme aufgebaut. Die Kurse laufen in der Regel 12 - 15 Wochen, soweit bei den Kursen nicht anders angegeben. Die Kurse finden an den gesetzlichen Feiertagen und während der Schulferien nicht statt. | |||||||||||||
| Anmeldung | |||||||||||||
| Nachstehendes gilt für alle Angebote: Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Anmeldeformulare finden Sie in diesem Bildungsprogramm. Die schriftliche, verbindliche Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der vollen Gebühr. Für Kinder und Jugendliche hat ein Erziehungsberechtigter zu unterschreiben. Auch für fortlaufende Kurse muss die Anmeldung in jedem Semester erneuert werden. Vormerkungen gelten nur für das laufende Semester (nicht für folgende Semester). Beachten Sie bitte die Hinweise zum Rücktritt. Als Anmeldung gem. AGB gilt auch die Eintragung in die Teilnehmerliste. Eine Bestätigung der Anmeldung durch die VHS erfolgt nicht. Nur wenn der Kurs ausfällt, werden die angemeldeten Teilnehmer/innen angeschrieben und/oder telefonisch informiert. Mit der Anmeldung zum Kurs erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass seine Daten nach den Bestimmungen des Datenschutzes (BDSG) für interne dienstliche Zwecke gespeichert und verwendet werden. Mitglieder des Vereins Volkshochschule Kaltenkirchen e.V. werden bei der Anmeldung zu Kursen bevorzugt berücksichtigt, wenn die Anmeldung mindestens 10 Tage vor Kursbeginn vorliegt. |
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| Rücktritt | |||||||||||||
Der Rücktritt muss persönlich oder schriftlich bei der Geschäftsstelle erfolgen. Abmeldungen beim Kursleiter sind unwirksam. Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung. Wenn ein Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht stattfinden kann, erfolgt eine Benachrichtigung. Bereits eingezahlte Gebühren werden in voller Höhe zurück überwiesen.
Die Mindestteilnehmerzahl für einen Kurs beträgt 10 zahlende Teilnehmer/innen, außer es wird ausdrücklich eine andere Regelung im Bildungsprogramm ausgeschrieben. Abweichende Regelungen sind nur mit der Zustimmung der Geschäftsstelle möglich. Bei weniger als 10 Teilnehmern/innen kann das Entgelt in Übereinstimmung mit den Teilnehmern/innen anteilig erhöht, der Kurs gekürzt oder abgesetzt werden. |
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| Entrichtung des Entgeltes | |||||||||||||
| Die Anmeldung verpflichtet zur pünktlichen Zahlung der Entgelte. Wir bieten Ihnen an, am Lastschriftverfahren teilzunehmen. Bitte machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch. Die Kosten für die Lastschriften tragen wir. Ausgenommen sind Rücklastschriften, die uns Ihre Bank wegen nicht zutreffender Kontoangaben, nicht ausreichender Kontodeckung oder Ihres nicht berechtigten Widerrufs berechnet. Falls Sie trotz Abbuchungsermächtigung versehentlich die Kursgebühr doppelt überweisen, wenden Sie sich bitte nicht an die Bank (Kosten!!), sondern rufen Sie uns sofort an. Wir überweisen den doppelt gezahlten Betrag umgehend kostenfrei auf Ihr Konto zurück. Bitte nutzen Sie die einfache und kostensparende Möglichkeit des Lastschriftverfahrens. Wenn nicht von der Möglichkeit des Lastschriftverfahrens Gebrauch gemacht wird, müssen die Entgelte in voller Höhe unter Angabe der Kursbezeichnung und des Namens des Teilnehmers spätestens bis zum 2. Veranstaltungstermin auf dem Konto der VHS Kaltenkirchen-Südholstein GmbH eingegangen sein. Kto-Nr. 69507 - BLZ 20069125 - Raiffeisenbank eG Kaltenkirchen. Die Verpflichtung zur Zahlung der Kursgebühren besteht auch dann, wenn der Unterricht trotz verbindlicher Anmeldung nicht oder nur teilweise besucht wird. Beachten Sie auch die Hinweise zum Rücktritt. Die Kosten für nicht fristgerechte Zahlung betragen:
Bei der Einzahlung sind unbedingt die im Programmheft angegebene Kursnummer und der Name der Kursteilnehmerin/ des Kursteilnehmers anzugeben. Nach Abschluss eines Kurses kann auf Wunsch gegen eine Gebühr von 1,00 € eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden. Sie ist beim Kursleiter/ der Kursleiterin zu beantragen. |
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| Haftung | |||||||||||||
| Hörer/innen der VHS sind nur im Rahmen der geltenden Bestimmungen des Kommunalen Schadensausgleiches versichert. Weitergehende Ansprüche seitens der Hörer/innen sind ausdrücklich ausgeschlossen. |
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